Finanzierungsmöglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht es Menschen mit schweren Erkrankungen und Beatmungspflicht, ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft zu führen.
Die Kosten für diese besondere Form der Pflege sind jedoch hoch und können schnell die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien übersteigen.

Detaillierte Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten

Krankenkasse

Pflegekasse

Eigenanteil

Pflegegrad 1
125 Euro pro Monat
Pflegegrad 2
275 Euro pro Monat
Pflegegrad 3
450 Euro pro Monat
Pflegegrad 4
725 Euro pro Monat
Pflegegrad 5
900 Euro pro Monat

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft kann die Kosten für die außerklinische Intensivpflege übernehmen, wenn die Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.
Sozialhilfe: Die Sozialhilfe kann die Kosten für die außerklinische Intensivpflege übernehmen, wenn die Betroffenen die Kosten nicht selbst tragen können.

Antragstellung

Die Beantragung der Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege erfolgt bei den jeweiligen Kostenträgern.

Krankenkasse: Die Krankenkasse stellt ein Antragsformular zur Verfügung.

Pflegekasse: Die Pflegekasse stellt ein Antragsformular zur Verfügung.

Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft stellt ein Antragsformular zur Verfügung.

Sozialhilfe: Der Antrag auf Sozialhilfe wird beim Sozialamt gestellt.

Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege – Komplex, aber machbar

Die Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege ist komplex und erfordert eine gute Vorbereitung. Mit dem Wissen um die verschiedenen Kostenträger und Finanzierungsmöglichkeiten sowie den richtigen Ansprechpartnern lässt sich die Finanzierung jedoch meistern.

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